Zwingerhund - Warum tun Sie Ihrem Hund das an?

 

Für den Tierfreund sind das Tierschutzgesetz und Verordnungen zum Schutze der Tiere lediglich Mindestanforderungen, die der endgültige Tierhalter einzuhalten hat.

Als Beispiel steht die Rechtsverordnung für des Halten von Hunden im Freien, die besondere Vorschriften für die Zwinger- und Laufleinenhaltung von Hunden enthält.

Kein Tierfreund würde seinen Hund in einem Zwinger sperren und ihn womöglich nur einmal am Tag herauslassen. Jeder Tierfreund weiß, wie unentbehrlich für Hunde, ob groß oder klein, Kontakte zu "seinem" Menschen sind. Dem ständig im Zwinger gehaltenen Hund bricht im wahren Sinn des Wortes das Herz, das für seinen Menschen und seine Familie schlägt. Treue, Zugehörigkeit, der Instinkt des Beschützens und Verteidigens, all das zerbricht an den Gitterstäben des Zwingers, der für jeden Hund ein unüberwindlicher Kerker, eine für das Tier unverständliche Mauer, die ihm angeborenes Verhalten und jede Lebensfreude zerstört.
Es mag Situationen geben, in denen der Hund stundenweise in einen Zwinger eingesperrt werden muss.
Aber die meiste Zeit des Tages gehört der Hund zu seiner Menschenfamilie.

Wer dies nicht akzeptiert, quält sein Tier und lässt es leiden. Hundezwinger sind ein Relikt aus vergangenen Zeiten und sollten verboten werden.

"Unser Hund ist böse, der muss im Zwinger bleiben", sagen manche Tierbesitzer. Sie übersehen, dass er in den meisten Fällen erst durch den Zwinger böse geworden ist.


Auszug aus der Verordnung über das Halten von Hunden im Freien:

...für einen mittelgroßen Hund ist eine Grundfläche des Zwingers von mindestens 6qm erforderlich...(+Hütte)
...besteht der Boden nicht aus wärmedämmendem Material, muss außerhalb des Schutzraumes eine wärmedämmende Liegefläche vorhanden sein...
...der Boden muss so beschaffen sein, dass Flüssigkeit versickern oder abfließen kann...
...bei starker Sonneneinstrahlung und hohen Außentemperaturen muss dem Hund außerhalb des Schutzraumes ein schattiger Platz zur Verfügung stehen...
...frischer Trank muss dem Hund jederzeit und in ausreichender Menge zur Verfügung stehen...
...es ist verboten, Hunde bei anhaltend nasser Witterung angebunden oder in nicht überdachten Zwingern zu halten...

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